Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen SALO und Ihnen als Kunde (nachfolgend „Kunde“) abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

(2) § 312e Abs. Nr. 1, 2 und 3 sowie § 312e Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers vorsehen, werden ausgeschlossen.

 

§ 2 Vertragsabschluß / Beschaffungsrisiko / Bindungsfrist /Fristsetzung

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Mit dem Abschluss des Vertrages übernehmen wir kein Beschaffungsrisiko. Der Kunde ist – wenn in seiner Bestellung nicht etwas anderes ausgeführt ist - drei (3) Wochen an sein Kaufangebot gebunden.

(2)Teillieferungen und -leistungen sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. (3)Wenn es gesetzlich erforderlich ist, uns oder dem Kunden eine angemessene Frist zu setzen, beträgt diese mindestens 2 Wochen.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise gelten ab Lager Wieren und in EURO (€), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn nicht anders vereinbart. Die Preise schließen nicht ein: Fracht-, Porto-, Versicherung- und sonstige Versandkosten.

(2) Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten gemachten Angaben über Gewichte, Maße, Leistungen, Preise und dergleichen sind unverbindlich und unterliegen Änderungen. Sie werden verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich Bezug auf sie genommen wird. Sonst gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

 

§ 4 Zahlungsverzug / Aufrechnung und Zurückbehaltung

(1) Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind wir –unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen, eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Der sich im Verzug befindende Kunde ist verpflichtet, uns alle angemessenen Mahn -und Inkassound Auskunftskosten zu ersetzen.

(2) Der Kunde kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

§ 5 Lieferstörungen / Fixgeschäft / Verzugsschaden Betriebsstörungen,

soweit sie nicht vorhersehbar waren, sowie Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen und Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als 1 Monat verzögert, so ist jede der Parteien unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten. Wenn der Liefertermin nicht ausdrücklich als „fix“ schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt eine Lieferung vertragsgemäß, wenn sie innerhalb einer Woche nach dem unverbindlichen Liefertermin beim Kunden eintrifft. Kommen wir bei einer Lieferung, die kein Fixgeschäft ist, in Verzug mit der Lieferung, kann der Kunde, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von je 0,5% des Kaufpreises der nicht gelieferten Ware, insgesamt jedoch höchstens 5% verlangen. Daneben bestehende Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung sind ebenfalls auf 5 % des Kaufpreises begrenzt. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb von 2 Wochen zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht und/oder Schadensersatz verlangt. Mit den vorstehenden Haftungsregelungen ist eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden nicht verbunden.

 

§ 6 Gefahrübergang/Transportschäden

(1) Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Kunden über: Wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr mit Annahmeverzug auf den Kunden über.

(2) Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb von 7 Tagen geltend zu machen.

 

§ 7 Mängelrügen / Sachmängel / Haftung

Der Kunde hat unverzüglich zu prüfen, ob die gelieferte Ware von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit ist. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung unter Angabe von Bestelldaten und Rechnungsnummer anzuzeigen. Der Kunde darf die Entgegennahme der Ware wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Ablieferung der Ware an den Kunden. Begründeten und ordnungsgemäß erhobenen Mängelrügen können wir nach unserer Wahl abhelfen durch Neulieferung oder Nachbesserung. Beruht die Beanstandung nur auf einen Verarbeitungsfehler oder mangelnder Kenntnis anwendungstechnischer Zusammenhänge, sind wir berechtigt, für den Prüfungsaufwand eine Kostenpauschale von 100,- € zu verlangen. Wenn die Neulieferung oder Nachbesserung fehlschlägt, unmöglich ist, von uns verweigert wird, für den Kunden unzumutbar ist oder von uns nicht innerhalb der vom Kunden gesetzten, angemessenen Frist durchgeführt wird, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Kunde kann auch sofort vom Vertrag zurücktreten, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen dies rechtfertigen. Unsere Haftung für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens oder der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) SALO behält sich an allen Lieferungen das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vor.

(2) Vor vollständigem Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung der Ware ohne ausdrückliche Einwilligung von SALO nicht zulässig. Der Kunde ist verpflichtet, SALO unverzüglich anzuzeigen, wenn Dritte hinsichtlich der Ware Ansprüche erheben.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SALO nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, das Vorbehaltseigentum herauszuverlangen und dieses anderweitig zu verwerten.

(4) Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt SALO jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des ihm von SALO berechneten Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von SALO, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. SALO verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem vereinnahmten Erlös nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, kann SALO verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, sämtliche zum Einzug erforderlichen Informationen sowie die dazu gehörigen Unterlagen SALO überlässt und seinen Schuldnern die Abtretung mitteilt.

(5) Für den Fall, dass das Eigentum von SALO an der mit Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch Verbindung erlischt (z.B. nach der Verarbeitung), geht das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache anteilsmäßig nach dem Rechnungswert der Vorbehaltsware auf SALO über und wird vom Kunden unentgeltlich verwahrt.

(6) SALO verpflichtet sich, die Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

 

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Vertragsklauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarungen als Ganzes unberührt. Statt der unwirksamen Klausel gilt dann als vereinbart, was wirtschaftlich der Klausel wirksam am nächsten kommt.

 

§ 10 Datenschutz

Die Daten des Kunden unterliegen für die Auftragsabwicklung und Verkaufsstatistik der Datenverarbeitung.

 

§ 11 Anwendbares Recht – Erfüllungsort und Gerichtsstand

 Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und uns findet das materielle deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder anlässlich der Geschäftsbeziehung ist Uelzen, soweit nicht das Gesetz einen anderen Gerichtsstand zwingend vorschreibt.

§ 356 Abs. 1 BGB n. F. regelt, dass der Unternehmer dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen kann, das Musterwiderrufsformular auszufüllen und zu übermitteln. Diese Kann-Regelung ist jedoch eigentlich keine Kann-, sondern eine Muss-Regelung. Dies ergibt sich aus Artikel 246 a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB. Dort heißt es:

"Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 312 g Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher zu informieren
1. (...) sowie das Muster-Widerrufsformular gemäß Anlage 2"

 

Emern, den 15.07.2014 SALO e.K. Naturheilbedarf, Auengrund 10 29559 Wrestedt